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Neue Winterdienstklassen

Gebührenbescheide für 30.000 Kunden

In Kürze erhalten die Moerser Hauseigentümer ihre Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung. Neu dabei: Aufgrund einer aktuellen Rechtssprechung ist die bisherige Straßenreinigungsgebühr in eine sogenannte Sommer- und Winterwartung unterteilt. „Dies ist gegenüber dem Vorjahr die einzige Änderung, da wir die Abfallgebühren konstant halten konnten", informierte jetzt sbm-Vorstand Simon Ulrich Goerge.

In der Tat enthalten die 30000 versandten Gebührenbescheide jetzt erstmalig eine separate Winterdienstgebühr. Bislang war hier für Eigentümer, bei denen die sbm die Straßen ganzjährig reinigen und im Winter von Schnee und Eis befreien, in Summe einheitlich eine Straßenreinigungsgebühr aufgeführt. Ausnahmen von dieser in der Satzung als Normalklasse N bezeichneten Gebührenklasse bildeten nur die wenigen Straßen, in denen das Dienstleistungsunternehmen nur den Winterdienst vornahm. Dafür berechneten die sbm eine separate Winterdienstgebühr. Ab diesem Jahr will es der Gesetzgeber, dass die zuständigen Unternehmen ihre Dienstleistungen grundsätzlich aufspalten. So erhält nun jeder Eigentümer einen Bescheid mit Gebühren für eine Sommer- und eine Winterwartung.

Basis bei der Winterwartung ist die Unterteilung der Straßen in zwei sogenannte Prioritätsklassen. Die Klasse eins beinhaltet Hauptstraßen, Straßen mit Bus- und Schulverkehr sowie Hauptanliegerstraßen, in denen die sbm den Winterdienst durchführt. In der zweiten Klasse befinden sich Nebenstraßen, die vorwiegend nur Anlieger nutzen und die sbm nur im Bedarfsfall die Fahrbahnen von Eis und Schnee räumen, wenn die Straßen der Priorität eins bereits hiervon befreit sind. „Wegen der verkehrstechnischen Bedeutung nehmen wir in Straßen der Priorität eins die Wintereinsätze vorrangig und häufiger vor, als in denen der Prioritätsklasse zwei. So entscheidet zukünftig allein die Einstufung der Straße über die Höhe der Winterdienstgebühr", erklärt Goerge. „Die Normalklasse N enthält jetzt nur noch die Gebühren für die Straßenreinigung." Unverändert bleibt die Zuständigkeit für die Fuß- und Gehwege. Hier sind laut Satzung die Moerser Bürger selbst verantwortlich.

Bei Fragen rund um den Gebührenbescheid geben die Mitarbeiter der sbm unter der Moerser Rufnummer 8810100 gerne Auskunft.